
Dauer der Behandlungspflege
Über die Dauer der Behandlungspflege entscheiden Arzt oder Ärztin je nach Gesundheitszustand der Patienten. Im Normalfall wird eine Verordnung für 14 Tage ausgestellt. Danach wird neu entschieden, ob und für wie lange eine weitere Pflege notwendig ist. Eine Folgeverordnung muss vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung genehmigt werden. Bei längeren Erkrankungen kann auf ärztliche Anordnung hin aus der befristeten Behandlungspflege eine unbefristete Sicherungspflege werden.Wie beantragt man
Behandlungspflege?
In der Regel muss eine ärztliche Verordnung ausgestellt werden, die dann bei der Krankenkasse (nicht bei der Pflegekasse) eingereicht wird. Die Kasse genehmigt die Behandlungspflege nur, wenn der Versicherte die Aufgaben nicht selbst erledigen und auch kein Angehöriger diese Leistungen erbringen kann. Auf der ärztlichen Verordnung muss vermerkt sein, dass die Behandlung entweder wegen motorischer oder kognitiver Einschränkungen oder wegen Sehstörungen nicht selbst durchführbar ist. 