Verhinderungspflege
Krankheit, berufliche Verpflichtungen, Urlaub – all das sind mögliche Gründe, warum die Person ausfallen kann, die normalerweise die Pflege durchführt. Damit die Pflege trotzdem gewährleistet ist, besteht die Möglichkeit, eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Dabei können sich Pflegepersonen stunden-, tage- oder wochenweise vertreten lassen.
Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse für maximal sechs Wochen im Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson bereits seit sechs Monaten die Pflege durchführt und die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 besitzt.
Weitere Fragen zur Pflegeversicherung?
Pflegeberatung
Die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in ihrem eigenen Zuhause stellt die Angehörigen oft vor große Herausforderungen: Welche Schritte sind wann einzuleiten? Welche Leistungen stehen uns zu? Wir sind bei all diesen Fragen für Sie da und finden mit Ihnen gemeinsam Antworten. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Auf dieser Seite finden Sie bereits grundlegende Informationen zur Beantragung von Pflegeleistungen sowie zur Pflegeberatung nach § 37 Sozialgesetzbuch.
Leistungen
der Pflegeversicherten
Betreuung