Entlastung pflegender Angehöriger

Bei der Pflege eines Angehörigen gelangen die eigenen Bedürfnisse oft in den Hintergrund. Das kann zu Überforderung, Erschöpfung und im schlimmsten Fall auch zu gesundheitlichen Problemen führen. Um dem entgegenzuwirken und die Pflege sicherzustellen, ist die Entlastung pflegender Angehöriger unabdingbar.


Aus diesem Grund gibt es unterschiedliche Entlastungsangebote für Pflegepersonen. Dazu gehören zum Beispiel der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat und die Möglichkeit einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson ausfällt.

Verhinderungspflege

Krankheit, berufliche Verpflichtungen, Urlaub – all das sind mögliche Gründe, warum die Person ausfallen kann, die normalerweise die Pflege durchführt. Damit die Pflege trotzdem gewährleistet ist, besteht die Möglichkeit, eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Dabei können sich Pflegepersonen stunden-, tage- oder wochenweise vertreten lassen.

Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse für maximal sechs Wochen im Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson bereits seit sechs Monaten die Pflege durchführt und die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 besitzt.

Weitere Fragen zur Pflegeversicherung?

Pflegeberatung

Die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in ihrem eigenen Zuhause stellt die Angehörigen oft vor große Herausforderungen: Welche Schritte sind wann einzuleiten? Welche Leistungen stehen uns zu? Wir sind bei all diesen Fragen für Sie da und finden mit Ihnen gemeinsam Antworten. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Auf dieser Seite finden Sie bereits grundlegende Informationen zur Beantragung von Pflegeleistungen sowie zur Pflegeberatung nach § 37 Sozialgesetzbuch.

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Krankenschwester/ Krankenpfleger (wImId)