In den eigenen vier Wänden ist immer etwas zu tun: Man muss einkaufen, Geschirr spülen, die Wohnung putzen, Wäsche waschen oder die Bettwäsche wechseln. Wir lassen unsere Patienten damit nicht alleine! Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen sie im Haushalt oder übernehmen diese Aufgaben vollständig. Die Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung ergänzen die körperliche Grundpflege. Sie gehören deshalb zu den Pflegeleistungen, die bei Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad von den Krankenkassen finanziell bezuschusst werden.
Die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in ihrem eigenen Zuhause stellt die Angehörigen oft vor große Herausforderungen: Welche Schritte sind wann einzuleiten? Welche Leistungen stehen uns zu? Wir sind bei all diesen Fragen für Sie da und finden mit Ihnen gemeinsam Antworten. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Auf dieser Seite finden Sie bereits grundlegende Informationen zur Beantragung von Pflegeleistungen sowie zur Pflegeberatung nach § 37 Sozialgesetzbuch.